von Thomas Vollmer (Kommentare: 3) in Kategorie » Gran Canaria «

Neue Lärmschutzverordnung in San Bartolomé de Tirajana stößt auf heftige Kritik

Die Betreiber von Bars und Diskotheken in San Bartolomé de Tirajana im Süden Gran Canarias sind ganz und gar nicht erfreut über eine neue Verordnung der Gemeinde, die sie verpflichtet, ein Gerät in ihren Lokalen einzubauen, das die Lärmemissionen kontrolliert und reguliert. Die Einkaufs- und Freizeitzentren in Playa del Inglés und Maspalomas gehören zu den wichtigsten Partymeilen auf der Insel. Dass es beim Feiern nicht immer unbedingt ruhig zugeht und der Lärmpegel schon mal etwas ansteigen kann, wird auch von den Inhabern der Lokale nicht bestritten. Die meisten haben auch Verständnis dafür, dass es eine Regelung geben muss, die dazu beiträgt, eine allzu starke Lärmbelästigung der Bewohner und Hotelgäste in der Umgebung der Zentren zu vermeiden. Das, was man sich aber im Rathaus von Maspalomas ausgedacht hat, ist einhellig als wenig tauglich empfunden, um das Problem auf angemessene Art und Weise zu beheben.

Man befürchtet, dass es mit der ausgelassenen Feierfreude in der größten Touristengemeinde der Kanaren vorbei ist, wenn man die neue Verordnung tatsächlich wie geplant durchsetzt. Der Schaden für die Bar– und Diskothekenbetreiber sowie den Tourismus insgesamt wäre nach Ansicht der Unternehmer ganz erheblich.

Überwachungsanlage kostet 4.000 Euro

Der Plan sieht vor, in jedem Lokal, das eine Musikanlage betreibt, ein Gerät zu installieren, das den Lärmpegel misst und die Zahlen an eine zentrale Überwachungseinheit meldet, die bei Überschreitung der Grenzen die Wirte nicht nur auf die zu hohe Lärmbelastung aufmerksam macht, sondern auch Sanktionen verhängen kann, die im Wiederholungsfalle bis zu mehreren tausend Euro betragen können.

Kosten entstehen den Lokalbetreibern aber bereits mit der Einführung der Lärmschutzverordnung. Die dann obligatorische Anlage, ohne die es keine Zulassung mehr gibt und die von allen Bars und Diskotheken nachgerüstet werden muss, kostet etwa 4.000 Euro. Ein Betrag, der für viele kleinere Lokale nur schwer zu erwirtschaften ist.

Es sind jedoch nicht nur die Kosten, sondern das gesamte Konzept, das bei den Wirten auf Kritik stößt. Zu unausgegoren scheinen ihnen die Vorschriften, die jedes Lokal gleich behandeln, ganz egal wo es liegt. Die allgemeine Lärmbelastung der Umgebung, die durch verschiedene Faktoren beeinflusst wird, findet keine Gewichtung bei der Bestimmung der Lärmgrenzen. Manche Lokale haben schon allein durch ihre Lage einen höheren Grundlärmpegel als andere Betriebe. Außerdem dürfte es bei der Vielzahl der nebeneinander liegenden Bars nicht ganz einfach sein herauszufinden, wo denn nun genau die Quelle des Lärms ist, der zur Überschreitung der Grenzwerte führt. Nach Messungen einiger Barbetreiber kann schon die etwas lautere Unterhaltung von zwei Gästen unter Umständen dazu führen, dass man der zentralen Überwachungseinheit ein Verstoß gegen die neue Verordnung meldet. Den Gästen aber zu verbieten, sich zu unterhalten, ist wohl kaum möglich.

Unternehmer fordern Nachbesserungen

Da von Seiten der Unternehmer aber grundsätzlich keine Einwände gegen einen verbesserten Lärmschutz bestehen, haben sie einige Vorschläge ausgearbeitet, wie die Verordnung aussehen müsste, um sie praxisgerecht umsetzen zu können. Wichtigste Forderung dabei ist, ein Einkaufs- und Freizeitzentrum als Einheit zu betrachten und alle von dort ausgehenden Lärmquellen in die Berechnung einzubeziehen. Werden dann die zuvor festgelegten Grenzwerte überschritten, müssen sich die Lokalbetreiber als Gemeinschaft überlegen, was zusammen unternommen werden kann, um das Lärmproblem zu lösen.

Die Verordnung in der jetzt vorliegenden Form ist nach Ansicht vieler Fachleute unausgereift und in der Praxis nur schwer anzuwenden. Würde sie tatsächlich so durchgesetzt, wären es in erster Linie mal wieder die kleineren Unternehmer, die durch die Auflagen finanziell extrem belastet würden. Ob die Nachbarn aber tatsächlich, was ihnen zu wünschen wäre, ruhiger schlafen könnten, bleibt eher fraglich.

Kommentare

Kommentar von Manfred |

Diese Regelung ist wirklich Unsinn. Ich verstehe auch nicht, warum diese Limiter hier so eine Schweinegeld kosten. In Deutschland bekommt man die Geräte ab 150 €. Hier wird abgezockt, ganz klar

Kommentar von yosi |

diese Geräte sind natuerlich amtlich 🙂 (was immer das auch heisst), und per internet/modem mit der polizei verbunden und sowas kostet dann gleich mehr.

Kommentar von Günter |

Riesen Schweinerei.Man nimmt den Gästen jegliche Freude nur für ein paar
Schlafmützen die besser im Schwarzwald oder Eifel aufgehoben wären.
Man ist nun mal im Süden mit lauen Nächten die zum feiern einladen

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