von privateHOLIDAY (Kommentare: 5) in Kategorie » Teneriffa «

Spanische Staatsangehörigkeit für residente Deutsche

Diejenigen Deutschen, die mindestens seit 10 Jahren oder länger in Spanien leben und dort auch ihren ständigen Wohnsitz haben, können die spanische Staatsangehörigkeit erlangen, ohne ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren.

Einige Voraussetzungen muss man für die Staatsangehörigkeit jedoch beachten:

Ein ständiger Wohnsitz in Spanien seit mehr als 10 Jahren muss nachgewiesen werden. Außerdem sollte man ein gutes Sozialverhalten vorweisen können, ebenso wie die Integration in die spanische Gesellschaft.
2007 gab es eine Gesetzesänderung, durch die diejenigen Deutschen, die die Staatsangehörigkeit eines anderes EU-Landes erwerben nicht mehr automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.
In Spanien sieht die Gesetzgebung anders aus. Hier ist von den Deutschen, die die spanische Staatsangehörigkeit erwerben wollen sogar eine Verzichtserklärung gefordert, in der der Antragsteller versichern muss, dass er seine alte Staatsangehörigkeit aufgibt. Jedoch kontrolliert keiner, ob dies tatsächlich geschieht oder nicht, es ist eher eine Formsache.

Dennoch könnte es passieren, dass die neu erworbene spanische Staatsangehörigkeit wieder verloren geht, sollte man feststellen, dass der neu eingebürgerte Staatsangehörige seine spanische Staatsbürgerschaft 3 Jahre lang nicht nutzt, sondern nur seine alte. Um dies zu umgehen sollte man einfach stets im Besitz eines gültigen spanischen Personalausweises sein, dann ist dies kein Problem.
Der Unterschied zur deutschen Rechtslage ist also, dass seit 2007 die deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr verloren geht, weder wenn man spanischer Staatsangehöriger wird, noch wenn man seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht nutzt.

Auch der Name muss geändert werden

ReisepassDie spanischen Staatsbürgerschaft muss beim Standesamt (Registro Civil) des jeweiligen spanischen Wohnsitzes beantragt werden. Dort bekommt man dann auch eine Auflistung der benötigten Unterlagen. Nachdem alle Unterlagen eingereicht sind, werden diese dann direkt an das spanische Justizministerium weitergeleitet. Dort kann die Bearbeitung dann mehrere Monate dauern.
Nachdem man die spanischen Staatsangehörigkeit erlangt hat, muss man beim Standesamt ein Treueschwur abgeben und die oben erwähnte Verzichtserklärung machen (diese Erklärung hat seit 2007 keine Gültigkeit mehr. Die deutsche Staatsangehörigkeit geht nicht verloren.) Beide Dinge kann man mündlich erledigen.

Der letzte Schritt ist dann die Wahl der Namensführung. Die Regel, dass Spanier/-innen 2 Nachnamen haben gilt auch für eingebürgere Deutsche. Sollte man keinen anderen Hinweis geben, wird dann automatisch als erstes der Name des Vaters und an 2. Stelle der Name der Mutter eingetragen.

(Foto oben von er Guiri/flickr.com Lizenz:BY)

Kommentare

Kommentar von Friederike Hengstermann Cabello Gomez |

…..aber welchen vorteil hat es denn für einen europäer seine Nationalität zu ändern? …..

Kommentar von Ilona Semler |

Geht dich svhon lange.. hat nur den vorteil, falls du in D. Probleme mit dem Gesetz o.. so hast..nun bist du eben Dpanier/in

Kommentar von Bianka Eigenbrodt |

Das stimmt nicht ich wollt es machen und ich muss die deutsche Staatsangehörigkeit komplett abgeben dan eine Prüfung ablegen ob ich die spanische Staatsangehörigkeit bestehe.akso ist nicht wahr.zumindest hier auf Fuerteventura

Kommentar von Maria Jesus Camarzana |

In ganz Spanien ist es so Bianka.

Kommentar von Sigurd Brauer |

bin von staatswegen nicht mehr in de gemeldet, geht 😉

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