von Thomas Vollmer (Kommentare: 0) in Kategorie » Teneriffa «

Guardia Civil versteigert Waffen der Policia Local von Santa Cruz

Am kommenden Montag findet in Santa Cruz de Tenerife eine ganz besondere Versteigerung statt. Seit gestern stehen bei der Guardia Civil in der Calle Conde Pallasar jeden Tag 435 Waffen zur Ansicht bereit. Gewehre, Revolver und Pistolen, die man am Montag, dem 29. September versteigert.

Erstmalig sind darunter auch Gewehre, die der Policia Local von Santa Cruz de Tenerife gehören. Man hat sie vor etwa 10 Jahren angeschafft, sie sind aber niemals zum Einsatz gekommen. Die Verantwortlichen hatten sich damals gegen die Verwendung der Gewehre bei der Lokalpolizei entschieden, obwohl andere Städte mit dem Einsatz dieser Waffen keine Probleme hatten. Nun möchte man sich also von den 16 Gewehren, die eine Dekade lang in den Arsenalen verstaubt sind, trennen. Deshalb wandte man sich an die Kollegen von der Guardia Civil, die für die Ausrichtung solcher Auktionen zuständig ist. Mindestens 370 Euro soll ein solches Gewehr kosten und damit der Stadt insgesamt etwa 6000 Euro einbringen, die sie dann hoffentlich in sinnvollere Dinge investieret, als in Waffen, die scheinbar nicht benötigt sind.

Die anderen 419 Waffen jeglicher Art kommen von privaten Besitzern, die sich von ihren Büchsen, Flinten und Pistolen trennen wollen oder müssen, weil sie die etwa 200 Euro, die die Verlängerung des Waffenscheins jedes Jahr kostet auf Grund der wirtschaftlichen Probleme nicht mehr bezahlen können. Zwischen 50 und 6.000 Euro haben die derzeitigen Eigentümer als Mindestgebote für ihre Waffen, die jetzt neue Besitzer finden sollen, festgelegt. Wer nach der Besichtigung am Erwerb einer Pistole oder eines Gewehrs interessiert ist, der kann sein Gebot im verschlossenen Umschlag bei der Guardia Civil abgeben. Am kommenden Montag werden diese Kuverts dann geöffnet und die Gewinner der Auktion ermittelt.

Nicht jeder darf mitbieten

Wichtig zu betonen ist, so die Guardia Civil, dass nicht jeder an der Versteigerung teilnehmen kann. Berechtigt ist nur, wer über eine offizielle Genehmigung verfügt, die ihm erlaubt, Waffen zu besitzen oder mit ihnen zu handeln. Ohne die Vorlage dieses Dokuments, das nicht gerade einfach, schnell und preiswert zu bekommen ist, werden keine Gebote angenommen. Für bekannte Kriminelle, die beabsichtigen sich direkt bei der Polizei mit den Werkzeugen für ihren nächsten Überfall auszurüsten, stehen die Chancen dafür deshalb denkbar schlecht.

Besser dran sind da die Sammler, die den absonderlichen Wunsch verspüren, ihr Heim durch die Ausstellung von Waffen dekorativ umzugestalten. Dazu müssen die Exponate jedoch nachweislich funktionsuntüchtig gemacht worden sein. Nur dann darf man sich diese martialische Deko in die Vitrine stellen oder über das Sofa im Wohnzimmer hängen.

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