von Kathrin Switala (Kommentare: 0) in Kategorie » Spanien «

Residentenrabatt wieder ohne Meldebescheinigung

Als Ausgleich für die isolierte Lage zum Festland subventioniert die spanische Regierung die Reisen für Bewohner der entlegenen spanischen Regionen. Residente der Balearen, Kanaren sowie der beiden Exklaven Ceuta und Melilla erhalten dadurch einen 50-Prozent-Rabatt auf alle Flüge und Schiffsreisen. Die entweder innerhalb der Inseln oder zwischen den Inseln und dem spanischen Festland getätigt werden. Vor einiger Zeit hat man die Kürzung dieser Subvention diskutiert, jedoch wieder verworfen.

Diese Vergünstigung für Residente gibt es seit vielen Jahren. Sie gilt für alle Spanier, EU-Ausländer, Bürger Norwegens, Liechtensteins, Islands und der Schweiz. Um diese 50 Prozent auf den herkömmlichen Ticketpreis zu erhalten, war bis 2012 lediglich die Vorlage des „Certificado de Registro de Ciudadano de la unión“, also des „grünen Zettels“ notwendig. Dann beschloss die Regierung jedoch, die Inanspruchnahme der Vergünstigung zusätzlich zu prüfen. Da man missbräuchliche Nutzung, vorrangig seitens der EU-Residenten vermutet hat. Als Residente gilt offiziell nur, wer seinen Hauptwohnsitz in einer der genannten Regionen hat.

Vereinfachung durch Telekommunikationssystem SARA

Am Freitag, den 24. Januar 2014 wurde vom Ministerium für Tourismus, Energie und Industrie und dem spanischen Verkehrsministerium eine Neuregelung bezüglich des Residentenrabatt verabschiedet. Demnach soll künftig das Buchungssystem SARA die Prüfung des Wohnsitzes und damit rechtmäßige Inanspruchnahme des Zuschusses übernehmen.

Seit 2012 mussten Residente vor Antritt der Reise zusätzlich zur NIE ein Dokument zum Nachweis ihrer Wohnsitzes vorlegen. Um in den Genuss der Vergünstigung durch den Residentenrabatt zu kommen. Das „Certificado para subvenciones al tráfico regular“ hat man speziell für diesen Zweck vom jeweiligen Rathaus gegen eine Gebühr von 1, 20 Euro ausgestellt und galt ein halbes Jahr. Der ständige Gang zur Gemeinde war nicht nur für die Bürger sehr nervig, auch für die Angestellten der Behörden bedeutete dies erheblichen Mehraufwand. Zudem behinderte diese Vorgehensweise den antritt spontaner Reisen, wenn kein aktuelles Zertifikat vorhanden war, denn in der Regel musste der Antrag dazu einen Tag vor Ausfertigung gestellt werden.

Zukünftig genügt nun wieder die Vorlage einen gültigen Ausweises oder Reisepasses, sowie für ausländische Residente die NIE. Reisebüros sind ebenso wie Flug- und Fährgesellschaften verpflichtet, das neue Buchungssystem SARA zu verwenden. Damit findet dann direkt online der Datenabgleich statt, um den Wohnsitz zu prüfen.

Um auf dieses System umzurüsten, wurde den Reiseunternehmen eine Frist bis November dieses Jahres gewährt. Zur Sicherheit sollte also bis dahin weiterhin auch das herkömmliche Zertifikat mitgeführt werden, um am Abreisetag keine bösen Überraschungen zu erleben.

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