von Thomas Vollmer (Kommentare: 0) in Kategorie » Lanzarote «

Polizist wegen sexueller Belästigung auf Lanzarote verurteilt

Bei einem Gerichtsprozess in Las Palmas ging es um den Fall eines Polizisten, der während einer Kontrolle auf Lanzarote eine junge Frau an der Brust berührt hatte. Neben dem konkreten Geschehen sprach man in der Verhandlung zwei gesellschaftliche Probleme an. Da ist zum einen der Eindruck, dass auf den Kanarischen Inseln zunehmend Polizisten in Straftaten verwickelt sind. Zum anderen besteht eine Debatte, die mittlerweile weltweit Im Raum steht – der alltägliche Sexismus.
Volcanic landscape in Lanzarote
Die Aufregung in Deutschland über den unangemessenen Spruch eines Herrn gegenüber einer jungen Journalistin hätte im Land der Machos sicherlich nur ein müdes Lächeln hervorgebracht. Auch der Fall in Las Palmas wäre vor einiger Zeit so sicher noch nicht geführt worden.

Immer mehr Frauen wollen sich die Anzüglichkeiten und Belästigungen nicht länger gefallen lassen. So auch eine junge Frau, die von einem Polizisten bei einer Fahrzeugkontrolle in Playa Blanca auf Lanzarote eindeutig an der Brust angefasst wurde. Außerdem musste sie noch weitere ungerechtfertigte Attacken erdulden. Der Polizist der Guardia Civil hatte nach seinem Dienst am 24. Februar 2011 um 6.45 Uhr morgens das Auto von zwei jungen Frauen angehalten.

Nachdem er von der Fahrerin verschiedene Papiere verlangt hatte, wendete er sich dem späteren Opfer auf dem Beifahrersitz des zu. Er verlangte von ihr, sich in seinem privaten Fahrzeug einem Alcotest zu unterziehen. Eingeschüchtert durch sein bestimmtes Auftreten und die Polizeiuniform willigte die Frau ein. Sie begleitete ihn zu seinem Auto wo der Polizist sie unvermittelt an die Brust fasste und versuchte, sie zu küssen. Die junge Frau sprang sofort aus dem Auto und flüchtete zusammen mit ihrer Freundin. Kurze Zeit später brachte sie die Tat zur Anzeige.

Nun bekam der Straftäter endlich sein Urteil

Mehr als zwei Jahre später, wurde der Polizist, der seine Stellung missbraucht hatte, zu einer Geldstrafe von 6.300 Euro verurteilt. Außerdem trägt er die Kosten des Verfahrens. Sollte er die Strafe nicht bezahlen können, hat er alternativ die Möglichkeit, 315 Tage lang den Aufenthalt in einem spanischen Gefängnis zu genießen. Niemand kann ausschließen, dass der Polizist, der erstaunlicherweise seinen Dienst weiter ausüben darf, der Klägerin erneut nachstellt. Deshalb darf er sich der Frau während eines Zeitraums von zwei Jahren nicht auf eine Entfernung von 500 Metern zu nähern.

Die Bestrafung scheint angemessen. Was Viele aber nicht verstehen, ist der Umstand, dass der Mann nicht den Polizeidienst verlässt. Durch sein unangemessenes Verhalten hat er mehr als deutlich bewiesen, dass er für den Beruf des Polizisten definitiv nicht geeignet ist.

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