von Wolfgang Heinrichs (Kommentare: 3) in Kategorie » La Palma «
Deutscher auf La Palma erhält 130.000 Euro Entschädigung
Im August 2006 war Kunibert H.S. in seinem Haus in El Paso verhaftet worden. Er wurde beschuldigt, seine an Alzheimer erkrankte Mutter, die er seit einigen Jahren gepflegt hatte, getötet zu haben. Augenscheinlich war die alte Dame an ihrem Zahnersatz erstickt. H.S. hatte seine Mutter leblos aufgefunden und gleich den Hausarzt verständigt, der nur noch den Tod feststellen konnte. Zwei Tage nach dem Tod war der Mann von der Guardia Civil verhaftet und zunächst ins Gefängnis nach Santa Cruz de La Palma, später nach Teneriffa gebracht worden. Dort musste zwei Jahre lang in Untersuchungshaft auf seinen Prozess warten.
Fehlerhaftes Verfahren führt zu Freispruch
Erst Ende September 2008 wurde er von einem Schöffengericht nach einem mehrtägigen Prozess freigesprochen. Es hatte sich herausgestellt, dass es keinerlei Anzeichen für ein Fremdverschulden gab. Auch ein Motiv für einen Mord konnte nicht gefunden werden. Finanzielle Beweggründe, die von der Staatsanwaltschaft vorgetragen wurden, konnten widerlegt werden. Nach mehr als zwei Jahren in Haft konnte Kunibert H.S. das Gericht als freier Mann verlassen. Festgestellt wurden in diesem Verfahren auch zahlreiche Fehler, die der spanischen Justiz unterlaufen waren. Beispielsweise gab es etwa ein Gutachten des forensischen Instituts, in dem eindeutig ein Unfalltod attestiert wurde, bei dem jede Gewalteinwirkung ausgeschlossen werden konnte. Dieses Gutachten lag dem Gericht vor, dennoch blieb H.S. weiter in Haft, weil sich niemand um den Fall gekümmert hatte.
Diese unglaubliche Schlamperei wurde nun, mehr als sechs Jahre nach dem Geschehen, auch von einem der höchsten Gerichte des Landes, der Audiencia Nacional in Madrid bestätigt. Dieser Gerichtshof gehört zu den wichtigsten Institutionen der spanischen Justiz. Einer größeren Öffentlichkeit wurde die Audiencia Nacional vor allem durch den international operierenden Staatsanwalt Baltasar Garzón bekannt, der hier auch schon so berühmte Persönlichkeiten wie den ehemaligen chilenischen Diktator Pinochet angeklagt hat.
Entschädigung als Ausgleich für Unannehmlichkeiten
Dieses Gericht hat Kunibert H.S. nun eine Entschädigung und ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 130.000 Euro zugesprochen. Gefordert hatten die Anwälte des Deutschen zunächst 548.628 Euro für die zu Unrecht erfolgte Inhaftierung. Diese hat sich nämlich negativ auf die psychische Gesundheit und den bis dato tadellosen Ruf des Mannes negativ ausgewirkt. Außerdem waren ihm auch Kosten für die Feststellung seiner Unschuld entstanden, die bislang nicht erstattet worden waren.
Die Richter verurteilten deshalb den spanischen Staat zur Zahlung eben dieser 130.000 Euro als angemessenen Ausgleich für die Nachteile, die H.S. durch die Unzulänglichkeiten der Justiz entstanden sind.
Kommentare
Kommentar von Peter |
Das kommt leider immer wieder vor. So etwas möchte wirklich keiner durchmachen. Es ist nur so unglaublich ärgerlich weil ja ein ärztliches Gutachten vorlag welches seine Unschuld bewiesen hat. Und dann das ganze weil sich einfach niemand mit dem Fall beschäftigt.
Kommentar von Hubert |
Irgendjemand ist ja dafür verantwortlich das der Fall nicht bearbeitet wurde. Ich hoffe das es für diese Person Konsequenzen gibt.
Gruss
Hubert
Kommentar von Thomas |
Wo waren die Medien? Ich lese von diesem Vorfall hier zum ersten Mal. Das finde ich sehr tragisch. Warum wurde auf die Situation des Mannes nicht aufmerksam gemacht? Wenn er 30 Jahre auf La Palma gelebt hat muss er doch auch Freunde hier auf den kanaren gehabt haben…
Kann das nicht so ganz verstehen.
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