von Kathrin Switala (Kommentare: 0) in Kategorie » La Palma «
AUS für Asphaltwerke im Aridanetal
Nachdem vor einigen Jahren bekannt wurde, dass im Industriegebiet in der Callejon de la Gata im Aridanetal gleich zwei Asphaltwerke geplant und offenbar auch genehmigt wurden, gründete sich eine Bürgerinitiative gegen den Bau dieser gesundheitsgefährdenden Werke. Die „Plataforma en contra de la instalación de plantas de asfalto en Valle de Aridane“ beauftragte und finanziertemit Hilfe von Spenden und Mitgliedsbeiträgen einen Anwalt, die Rechte der betroffenen Bürger zu vertreten und gegen die Genehmigung Einspruch zu erheben.
Obwohl aus einem gültigen Gesetz aus dem Jahre 1961 eindeutig hervorgeht, dass Asphaltwerke nur in Gebieten gebaut und betrieben werden dürfen, die in mindestens 2 km Entfernung zu Siedlungen liegen, da sie laut diesem Gesetz „gesundheitsschädlich, gefährlich und krebserregend“ sind, wurde vom Bürgermeister der Gemeinde Los Llanos ein Dokument unterzeichnet, welches zunächst zum Beantragen der entsprechenden Subventionen dienen sollte.
Aus der „Siedlung“ hat man kurzerhand eine „Stadt“ gemacht, also Los Llanos, welche nun die vorgeschriebene Mindestentfernung zum Gewerbegebiet hatte. Defacto liegt dieses Gewerbegebiet inmitten einer bewohnten Zone, in der es neben vielen Wohnhäusern, Gärten, Schulen und Kindergärten auch viele touristische Wohnanlagen gibt.
Es ist hier ja durchaus gängig, die bestehenden Gesetze mittels Wortgewandheit zu umfahren, um so schliesslich doch an die gewünschte Genehmigung zu kommen, wie man es beispielsweise gerne beim Beantragen eines Wassertanks tut. Später wird dann dieser Tank mit blauer Farbe versehen und zum Baden genutzt. Im Falle eines umwelt- und gesundheitsgefährdenden Werkes unmitten eines besiedelten Gebietes ist diese Taktik jedoch einfach nicht mehr zu dulden.
Die Gefahr von Asphaltwerken
Im Jahr 2010 machte sogar Greenpeace in ihrem Magazin auf die Situation auf La Palma aufmerksam. Unter dem Titel „ Juwel unter Asphalt“ schreiben sie über die Insel, die erst im Jahre 2002 von der UNESCO zum Weltbiosphärenreservat erklärt wurde und nun mit Bauvorhaben wie Golfplätzen, Schnellstrassen und eben den Asphaltwerken daher kommt.
In Deutschland regelt das Bundesimmissionsschutzgesetz per festgelegter Grenzwerte die zumutbare Umweltbelastung. Allerdings werden Werte wie Gesamtstaub, Schwefeloxide, Stickstoffoxide, Benzol und organische Stoffe erst nach Inbetriebnahme eines Asphaltwerkes überprüft. Der Gesetzgeber gibt dem Werksbetreiber dazu bis zu einem halben Jahr Zeit. Ein halbes Jahr mögliche, umkontrollierte Umweltverschmutzung also. Luftbelastungen aus krebserregenden Stoffen bleiben dabei gänzlich unberücksichtigt. Auch lungengängige Feinstäube überprüft man nicht. Dabei gibt es durchaus Gutachten, die schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen belegen.
Ein langer Kampf hat Erfolg
Der jahrelange Kampf scheint tatsächlich ein erfolgreiches Ende zu finden. Der aktuelle Gerichtsbescheid weist den Einspruch des Asphaltwerkbetreibers Ruiz Romero nun entgültig zurück, womit das Urteil vom Verwaltungsgericht bestehen bleibt und somit die Baugenehmigung für ungültig erklärt und der Betrieb des Asphaltwerkes untersagt wird. Dieser Beschluss gilt ebenso für das 2. Asphaltwerk des Betreibers UNASPA, welcher erst kürzlich mit der Bautätigkeit begonnen und damit erneut für Aufregung gesorgt hatte.
Ob sich die Betreiberfirma mit diesem aktuellen Urteil nun entgültig geschlagen gibt, bleibt noch abzuwarten. Laut Aussage des Anwaltes der Plataforma stehen die Aussichten aber gut, dass sich Ruiz Romero mit dem Urteil abfinden muss. Die Hartneckigkeit und der lange Atem der Bürger zahlt sich aus. Inwiefern und ob der Betreiber des 1. Asphaltwerkes auf Schadensersatz klagen wird, bleibt abzuwarten. Weitere Infos gibt es unter www.noasfalto.info
Kommentare
Einen Kommentar schreiben