von Thomas Vollmer (Kommentare: 0) in Kategorie » Kanaren «

Residenten auf den Kanaren müssen Auslandsvermögen offenlegen

Mehr als 290.000 ausländische Residenten leben auf den sieben Kanarischen Inseln. Viele davon arbeiten als Selbstständige in den verschiedensten Branchen und Geschäftsfeldern. Sie kamen in der Hoffnung, dass unter südlicher Sonne die Bürokratie weniger ausgeprägt ist, als sie dies aus ihren Heimatländern kennen. Die meisten werden schnell eines Besseren belehrt und stellen fest, dass es auch auf den Kanaren Gesetze und Regelungen gibt. Dazu gehört natürlich auch die Pflicht, Steuern zu bezahlen. Einkommensteuer gibt es eben auch unter Palmen.

In diesem Jahr kommt eine weitere Verpflichtung hinzu. Zum ersten Mal muss man in einer gesonderten Erklärung alle Konten im Heimatland bzw. außerhalb Spaniens angeben. Alle Vermögen, die im Ausland existieren, müssen deklariert werden. Diese Maßnahme dient allerdings laut Aussage von Behördenvertretern nicht dem Aufstöbern neuer Einnahmequellen für den Staat, sondern der Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Betroffen von dieser Regelung sind ausländische Residenten auf den Kanaren, wie auch spanische Staatsbürger, die Konten im Ausland besitzen.

Angegeben werden müssen laut Carmen Guillén, die bei der Steuerbehörde für diese Frage zuständig ist, alle Konten, die im Ausland geführt werden. Die Erklärung kann einfach über ein Internetformular (Formular Nr. 720) beim Finanzamt eingereicht werden. Alle, die bereits jetzt Einkommensteuer auf den Kanaren bezahlen, also Impuestos sobre la renta de las personas fisicas (IRPF) abführen, sind verpflichtet, diese Angaben bis zum 30. April beim zuständigen Finanzamt vorzulegen.

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Ausnahmen bestimmen die Regel

Wie bei den meisten Gesetzen im Steuerrecht gibt es natürlich auch bei den neuen Verordnungen Ausnahmen, die eine Befreiung von der Deklarationspflicht beinhalten. Generell müssen Konten, auf denen weniger als 50.000 Euro deponiert sind, nicht melden. Auch hier besteht eine Ausnahme, wenn es seit der letzten Steuererklärung einen Vermögenszuwachs von mehr als 20.000 Euro gibt.

Sich im Dickicht der Steuergesetzgebung, besonders in der Sonderwirtschaftszone Kanaren, zurecht zu finden, ist nahezu unmöglich. Die Hilfe eines kompetenten und zuverlässigen Steuerberaters ist jedem anzuraten.

Viele Ausländer kommen mit unrealistischen Vorstellungen vom freien Leben und Arbeiten bei Sonnenschein unter Palmen auf die Inseln. Sie kennen nicht die Konsequenzen, die es haben kann, wenn man nicht richtig informiert ist oder glaubt, die Gesetze und Vorschriften gelten nur für die anderen. Im Falle der neuen Deklarationspflicht bedeutet dies im Extremfall eine Strafe von bis zu 150% des nicht angegebenen Vermögens. Aber auch die Mindeststrafe von 10.000 Euro muss man erst einmal verdienen. Ein Besuch beim Steuerberater sollte deshalb für alle Betroffenen in diesen Tagen zu den geschäftlichen Aufgaben gehören.

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