von Thomas Vollmer (Kommentare: 0) in Kategorie » Kanaren «

Probleme beim Internethandel mit den Kanaren immer noch nicht beseitigt

Noch vor wenigen Monaten freuten sich die Verbraucher auf den Kanarischen Inseln ebenso wie diejenigen, die ihre Waren im Internet anbieten, über das, was ihnen versprochen wurde. Alles sollte besser werden. Die komplizierten Regelungen zu Abgaben und Steuern, die es den Firmen nahezu unmöglich machten, Lieferungen auf die Kanaren schnell und sicher auf den Weg zu bringen, sollten vereinfacht und das ganze Prozedere beschleunigt werden. Doch heute, vier Monate nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen, ist die Ernüchterung groß.

Zwar ist es nun theoretisch möglich, alle steuer- und zolltechnisch notwendigen Schritte online über eine Seite des Finanzamts abzuwickeln, in der Praxis jedoch gestaltet sich das Ganze dann doch nicht so einfach, wie es versprochen worden war und wie es sich Verbraucher und Händler erhofft hatten. Nach zahlreichen Beschwerden der Betreiber von Webshops, die die Unzulänglichkeiten des neuen Systems bemängeln, das noch weit davon entfernt ist, reibungslos zu funktionieren, ist jedoch bis heute keine Verbesserung eingetreten.

Im Gegenteil. In vielen Fällen probieren die Händler zunächst, ihren Verpflichtungen online nachzukommen, was aber selten zum Erfolg führt. Am Ende müssen sie dann oftmals auf den Postweg zurückgreifen, der natürlich weitere Zeit in Anspruch nimmt. Währenddessen wartet der Kunde vergeblich auf seine Bestellung und ärgert sich über den Händler, den in diesem Falle aber gar keine Schuld trifft. Trotzdem muss er sich mit den Beschwerden der Kunden auseinandersetzen, was Zeit und damit auch Geld kostet, von der rufschädigenden Wirkung solcher Problemfälle mal ganz abgesehen.

H&M verzichtet auf Versandhandel mit den Kanarischen Inseln

Deshalb ziehen es viele Händler vor, Kunden auf den Kanarischen Inseln erst gar nicht zu bedienen. In die Reihe der Unternehmen, die sich verweigern, hat sich in diesen Tagen nun auch die schwedische Bekleidungsmarke H&M eingereiht. Nachdem wiederholte Beschwerden bei den zuständigen Stellen keinen Erfolg gebracht haben, hat man sich bei dem Modegiganten entschlossen, bis auf weiteres das Internetgeschäft mit den Kanarischen Inseln einzustellen. Einige Waren, wie etwa Heimtextilien, die in Spanien nur in einer Filiale in Tarragona, ansonsten ausschließlich im Internet angeboten werden, bleiben so für die Bewohner der Kanarischen Inseln unerreichbar.

Wie der Leiter der Dirección General de Comercio y Consumo der Kanarischen Regionalregierung, Gustavo Matos, mitteilte, hat man mehrfach bei unterschiedlichen Gelegenheiten in Gesprächen mit Vertretern der spanischen Zentralregierung in Madrid auf das Problem aufmerksam gemacht und gefordert, endlich transparente und im täglichen Geschäft praktikable Lösungen für die komplizierte Steuersituation einzuführen und durchzusetzen. Es wurde zwar versprochen, das neue Konzept nun zu optimieren und die Abläufe zu beschleunigen, geschehen, so Gustavo Matos, sei danach aber wenig. Deshalb hat auch er Verständnis für die Unternehmen, die lieber auf Umsatz verzichten, als sich dem bürokratischen Hindernislauf einer Lieferung auf den kanarischen Archipel auszusetzen.

Auch Geschäftsleute sind betroffen

Doch nicht nur die Verbraucher und die Händler auf dem Festland haben unter diesen untragbaren Umständen zu leiden. Auch die Geschäftsleute auf den Inseln, die ihre Waren außerhalb der autonomen Region der Kanaren verkaufen wollen, müssen gegen das Bürokratiemonster antreten. Bei der Ausfuhr von Waren von den Inseln auf das spanische Festland sind Grenzen zu überwinden, die in einem modernen Europa, das darüber verhandelt, ein höchst umstrittenes Freihandelsabkommen mit den USA einzurichten, kaum denkbar aber vorhanden sind. Bevor man sich jetzt um den Investorenschutz für US-amerikanische Großkonzerne kümmert, sollten zunächst einmal die vielen kleinen Geschäfte vor der eigenen Haustür gefördert oder zumindest nicht durch bürokratische Hindernisse so stark eingeschränkt werden, wie dies bei den Zoll- und Steuergesetzen der Kanaren der Fall ist.

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