von Leonie Reuter (Kommentare: 0) in Kategorie » Kanaren «

Letzte Chance für Steuersünder

Überall in Spanien und auch auf den kanarischen Inseln gibt es in den letzten Wochen und Monaten unter den hier lebenden Deutschen ein in Gesprächen immer wieder auftauchendes Finanz-, Steuer und Rechtproblem zu wälzen. Thema ist die heute auslaufende spanische Steueramnestie. Auch die Deutschen, die auf den kanarischen Inseln leben, haben in den letzten Wochen aus den deutschsprachigen Zeitungen und über den Inselrundfunk erfahren, dass die spanische Steueramnestie zum Ende April 2013 auslaufen wird. Dennoch gibt es immer noch viele Gerüchte und Unsicherheiten, da häufig die deutschen Inselbewohner nicht wissen, ob sie nun von dieser Steueramnestie betroffen sind oder nicht.
Wer ist denn nun tatsächlich betroffen?

Das Ende der spanischen Steueramnestie betrifft die Deutschen, die in Spanien steuerpflichtig sind. Steuerpflichtig sind die sogenannten Residenten, die in Spanien gemeldet sind und zumeist hier dauerhaft leben und arbeiten. Die Residenten sind als Ausländer Inhaber einer sogenannten Residencia. Das war in früheren Zeiten ein großes blaues Papier, das dem Inhaber seine Personaldaten wie Adresse, Geburtsdatum und Nationalität bescheinigt. Außerdem ist auf dem Papier die spanische Steuernummer, die sogenannte NIE (número de identidad de extranjero) ausgewiesen. Diese benötigt der in Spanien lebende Ausländer für viele Dinge des täglichen Lebens, wie zum Beispiel für den Abschluss eines Stromliefervertrages genauso wie für den Autokauf. Letztlich ist die NIE aber auch für den alltäglichen Kampf mit der spanischen Bürokratie unentbehrlich.

Hohes Vermögen muss angegeben werden

Im April 2012 wurde das Aufenthaltsrecht in Spanien für Bürger der europäischen Union neu geregelt. Die „Residencia“ im alten Sinne gibt es seitdem in Spanien nicht mehr. Für Inhaber der alten Residencia hat diese allerdings weiterhin ihre Gültigkeit. Nach neuem Recht ist der Resident, der in das zentrale Ausländerregister für EU-Bürger eingetragen ist. Diese Eintragung ist verbindlich, für jede Person, die sich länger als 3 Monate in Spanien aufhält. Daher kann Handlungsbedarf im Hinblick auf die auslaufende Steueramnestie für alle deutschen Bewohner, die Inhaber einer Residencia nach altem Recht sind oder die nach neuem Recht im zentralen Ausländerregister eingetragen sind, bestehen.
Weitere Informationen zur Residencia finden sich auch auf der Internetseite des deutschen Honorarkonsuls auf Teneriffa. Nachzulesen unter www.honorarkonsul-teneriffa.de.

Wer als Deutscher in Spanien lebt und steuerpflichtig ist, hat bis Ende April 2013 sein Vermögen, das er außerhalb Spaniens hat und dessen Wert 50.000 Euro übersteigt, bei den spanischen Finanzbehörden anzugeben. Verletzt er diese Anzeigepflicht, dann drohen ihm ein Steuerstrafverfahren und hohe Geldstrafen. Mit Ablauf des Aprils ist daher nun die letzte Gelegenheit für die in Spanien lebenden Deutschen verstrichen, ihr Vermögen außerhalb Spaniens den Steuerbehörden zu melden.

Hohe Strafe bei Missachtung

Der Wert von 50.000 € bezieht sich auf Immobilien, Bargeld und auch andere Einnahmen, wie Mieten, Pachten u. w.. Die Wirtschaftswoche schreibt in ihrer online Ausgabe vom 21. April 2013, dass pro nicht gemeldetem Bankkonto, beispielsweise in Deutschland, die spanischen Behörden 5000 Euro kassieren würden. Die Mindeststrafe betrage 10.000 Euro. Werde nicht deklariertes Vermögen später entdeckt, müsse es nachträglich versteuert werden. Auf die zu zahlende Steuer käme ein Strafzuschlag von 150 Prozent plus Verzugszinsen. Allerdings sind die Meldungen an die Steuerbehörden anscheinend gestaffelt nach Vermögensklassen vorzunehmen. Das bedeutet, dass bei einer geschickten Aufteilung des privaten Vermögens auch Meldungen vermieden werden könnten. Insgesamt eine nicht ganz einfache und im Detail dann doch rechtlich komplizierte Materie.

So wundert es nicht, dass viele Betroffene in den letzten Wochen verstärkt Rat bei einem der vielen auf der Insel ansässigen Rechts- und Steuerberater suchten.

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