von Thomas Vollmer (Kommentare: 0) in Kategorie » Kanaren «
Erfolgreiche Jagd auf Verkehrssünder wird bei der Guardia Civil mit Bonus belohnt
Schon im Jahr 2010 hatte die Führung der Guardia Civil, die auch für die Überwachung des Straßenverkehrs zuständig ist, ein Entlohnungsmodell installiert, das die Höhe des Gehaltes von der Zahl der erteilten Strafzettel abhängig machte. Damals jedoch hatte ein Gericht entscheiden, dass diese Art der Mitarbeitermotivation nicht zulässig ist. Die Regelung musste zurückgenommen werden. Jetzt hat die Polizeiführung ein neues Modell eingeführt. Bei dem der Verdacht nicht ganz abwegig erscheint, dass die Bonifikation auf Umwegen doch wieder eingeführt werden soll.
Neues Entlohnungsmodell für Polizisten
In der Vergangenheit gab es immer wieder Berichte, dass man Beamten, die zu wenig Knöllchen verteilten, das Gehalt gekürzt hat. Auf Nachfrage hat man jedoch stets versichert, dass die zu geringe Zahl der Strafzettel nicht der Grund für die Gehaltskürzung gewesen ist. Auch bei dem Modell bestreitet die Führung der Guardia Civil jeglichen Zusammenhang zwischen der Höhe des Gehaltes und der Erfolgsquote. Schaut man sich die Regelung jedoch etwas genauer an, entsteht allerdings sehr wohl der Eindruck, dass man besonders aktive Jäger von Verkehrssündern mit einem Bonus von 150 Euro pro Monat belohnen sollen.
Um die Berechtigung zu ermitteln, einen solchen Zuschlag zu erhalten, sind zahlreiche Faktoren in Relation zueinander betrachtet. Von der Anzahl der im Dienstwagen oder dem Motorrad zurückgelegten Kilometer über die Stunden. In denen an einem Ort gewartet oder in denen Hilfsleistungen erbracht ist, reicht die Spanne der Faktoren. Die zur Berechnung des Bonus herangezogen werden. Der Gesamtaufwand von Zeit und Kilometern ist dann ins Verhältnis gesetzt zu den ausgestellten Strafzetteln für unterschiedliche Vergehen. Nur wer eine gewisse Quote erfüllt, erhält am Monatsende auch seinen Bonus. Da ist es wenig verwunderlich, dass Beamten in manchen Fällen mit aller Macht nach einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln suchen. So hat man zuletzt berichtet, dass man einen Autofahrer mit einem Bußgeld von 80 Euro belegt hat, weil er angeblich während der Fahrt in der Nase gebohrt hat.
(Foto von Matti Mattila/flickr.com Lizenz: BY-NC-SA)
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