von Thomas Vollmer (Kommentare: 1) in Kategorie » Gran Canaria «

Oberster Gerichtshof verurteilt Las Palmas zum Abriss seiner Bibliothek

Dass es beim Bau eines Hauses eine Menge Regeln und Gesetze zu befolgen gibt, weiß jeder, der sich dem Abenteuer Hausbau schon einmal gestellt hat. Verordnungen und Richtlinien pflastern den Weg zum Eigenheim. Diese Bestimmungen gelten jedoch nicht nur für den privaten Bauherrn, sondern auch für die Großprojekte der Öffentlichen Hand.

Mitte der Neunzigerjahre des letzten Jahrhunderts beschlossen die Politiker in der Hauptstadt Gran Canarias, Las Palmas, ziemlich einmütig, dass es an der Zeit sei, eine schöne, große öffentliche Bibliothek zu errichten. Ein geeigneter Bauplatz war schnell gefunden. Ganz in der Nähe des beliebten Parque San Telmo, nicht weit vom Meer entfernt, sollte der neue Prachtbau entstehen. Und eben dort steht er nun auch seit einigen Jahren. Aber genau das ist das Problem. Im Bebauungsplan der Stadt waren an dieser Stelle nämlich eigentlich Grünflächen vorgesehen, doch davon gibt es hier nur noch recht wenige. Dies gefällt den Nachbarn der prachtvollen Bücherhalle aber so gar nicht, weshalb sie sich vor einigen Jahren entschlossen haben, gegen die Stadt Klage zu erheben. In ihrer Anzeige beklagen sie Fehler im komplexen Genehmigungsverfahren des imposanten Gebäudes, das ihnen die Sicht aufs Meer raubt und ihre Wohnungen dunkler macht.

Es ist kompliziert

Wie bekannt, mahlen die Mühlen der Justiz recht langsam, und so hat es mehrere Jahre gedauert, bis schlussendlich das Tribunal Supremo, der Oberste Gerichtshof, endgültig festgestellt hat, dass man die Bibliothek so an diesem Ort niemals hätte bauen dürfen und man sie deshalb abreißen muss. Nun ist das Entsetzen nicht nur bei den Lokalpolitikern groß. Dass wegen eines angeblich kleinen Fehlers im Genehmigungsverfahren das sechs Millionen Euro teure Gebäude dem Erdboden gleichgemacht werden soll, können die Menschen kaum fassen.

Gerne verweist man in diesem Zusammenhang auf die mehr als 40 Hotels im Lande, die nach Entscheidungen des gleichen Gerichtes ebenfalls abgerissen werden müssten, aber immer noch stehen. Außerdem ist man im Rathaus der festen Überzeugung, dass man die Bücherei nach einem Abriss genauso wie sie jetzt dasteht, wieder errichtet könnte, wenn man den Bebauungsplan für einen Neubau entsprechend ändern würde. Man weiß es nicht. Die Lage kann ziemlich exakt mit einer Formulierung beschrieben werden, die auch für die Einschätzung einer Paarbeziehung bei Facebook verwendet wird: Es ist kompliziert.

Notwendigkeit einer öffentlichen Bibliothek allgemein unumstritten

Dass eine Stadt wie Las Palmas eine staatliche Bibliothek braucht, steht allgemein außer Frage. Die Bürger haben ein Recht auf Bildung, und eine Institution wie die öffentliche Bücherei leistet da erstklassige Arbeit. Doch was kann nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes nun getan werden, um den schicken Wissenstempel doch noch zu retten?

Zunächst einmal wird die Stadt Bestandsschutz für das Gebäude beantragen, da es nun schon seit einigen Jahren an der strittigen Stelle steht. Allerdings begannen die Rechtstreitigkeiten bereits kurz nach der Fertigstellung der Bibliothek. Ob es deshalb möglich ist, einen solchen Schutz zu erhalten, ist äußerst fraglich. Sollte es auf diese Art und Weise denn doch noch Hoffnung für die Bücherei geben, würde dies aber nichts desto trotz für die Stadt Las Palmas mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden sein. Nicht nur, dass wahrscheinlich eine Strafzahlung fällig wäre, nein, auch die Bebauungspläne müssten mit großem Aufwand angepasst werden, und nicht zuletzt müssten die klagenden Nachbarn für den Verlust der Sicht auf das Meer und die damit verbundene Wertminderung ihrer Wohnungen entschädigt werden.

Wie auch immer, zunächst einmal ist die Stadt nun verpflichtet, das Gebäude abzureißen, weil man beim Bau halt nicht so genau hingeschaut hat. Aber Baugesetze gelten nun mal nicht nur für den privaten Bauherrn, sondern auch für die Öffentliche Hand. Nur, dass der Bürger am Ende immer bezahlen muss, gleich ob für private oder öffentliche Fehler.

Kommentare

Kommentar von Jean Huber |

Guten Tag Hr.Thomas

Vielen Dank fuer die wie immer sehr guten Berichte.
Habe aber Muehe mit der in meinen Augen viel zu hellen Schrift.Waere es nicht moeglich das zu aendern.??

Besten Dank fuer Ihre Abkl.

Gruesse aus GC J.Huber

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