von Thomas Vollmer (Kommentare: 2) in Kategorie » Gran Canaria «

Neue Tierschutzverordnung tritt in Kraft

Der Umgang des Menschen mit seinen tierischen Begleitern hat sich im Laufe der Geschichte immer wieder verändert. In früheren Zeiten war die Beziehung zwischen Tier und Mensch in erster Linie vom praktischen Nutzen. Egal, ob als Helfer bei der Arbeit, als Stalltier oder Nahrungslieferant, der Mensch war auf die Tiere angewiesen. Zunehmend trat diese Funktion in den Hintergrund. Haustiere nehmen immer öfter die Rolle eines Sozialpartners ein. Beziehungen zu anderen Menschen sind nicht mehr in dem Maße vorhanden, wie sie es einmal waren. Besonders Hunde und Katzen werden so oft zu unverzichtbaren Begleitern im täglichen Leben. Durch diese engere Beziehung zwischen Mensch und Tier hat der Tierschutzgedanke immer mehr an Bedeutung gewonnen.

Tierschutz auf den Kanaren lässt zu wünschen übrig

Auf den Kanarischen Inseln ist aus Sicht der Tierschützer noch eine Menge zu tun. Doch langsam setzt ein Umdenken ein. Vor einigen Jahren noch wurden beispielsweise Hunde wie selbstverständlich den ganzen Tag über auf Dächern und in engen Boxen gehalten. Hier waren sie unablässig Hitze und Sonne ausgesetzt. Einmal am Tag wurden sie mit den Küchenabfällen und etwas Wasser versorgt. Obwohl diese Missstände in den vergangenen Jahren zurückgegangen sind, können sie zum Teil weiterhin beobachtet werden. Auch das Aussetzen von Hunden ist immer noch ein alltägliches Problem. Um dieser Missstände Herr zu werden, hat die Touristengemeinde San Bartolomé de Tirajana im Süden Gran Canarias nun eine neue Tierschutzverordnung in Kraft gesetzt. Obwohl sie nach der Verabschiedung öffentlich ausgehängt war, kamen von Seiten der Bevölkerung keine Einsprüche.

In dem neuen Kommunalgesetz werden die Regeln für die Tierhaltung festgelegt und bestimmt, vor allem der Umgang mit Hunden, die als gefährlich gelten. Schon bei der Definition der Gefährlichkeit hätte jedoch die Kritik an der neuen Verordnung ansetzen können. Sie wurde hauptsächlich durch die Zugehörigkeit zu einer Rasse definiert. Alle Hunderassen, die durch ihre physische und psychische Disposition dazu in der Lage sind, Menschen oder andere Tiere gravierend zu verletzen oder zu töten, gelten per se als potenziell gefährlich. Damit unterliegen sie besonderen Bestimmungen. Die Liste der Hunderassen, die zu dieser Gruppe gehören, ist lang. Was darauf allerdings fehlt, ist der Mensch. Durch sein Verhalten und seinen Umgang mit dem Tier trägt er nicht unerheblich dazu beit, dass aus einem friedlichen Geschöpf ein Mordinstrument werden kann.

Problem erkannt

Trotzdem scheint man das Problem erkannt zu haben. Mit Geldbußen bis zu über 15.000 Euro kann bestraft werden, wer Hunde aus der Gruppe der als gefährlich eingestuften Rassen aussetzt. Dieselbe Strafe erwartet jene, die ihren Hund über lange Zeit unbeaufsichtigt lassen. Auch wer Hunde zu aggressivem Verhalten anhält und sie darauf trainiert, etwa um sie für Hundekämpfe fit zu machen, muss mit einer Strafe in dieser Höhe rechnen. Warum diese Geldbußen aber auf die als gefährlich eingestuften Rassen beschränkt bleiben, ist nicht ganz zu verstehen.

Eine besondere Gefährdung soll nach der Verordnung von folgenden Hunderassen ausgehen: Akita Inu, Toxha Inu, Staffordshire Bull Terrier, Rottweiler, Presa Mallorquín (CaDeBou), Presa Canario, Mastín Napolitano, Fila Brasileiro, Tibet-Dogge, Französische Dogge, Argentinische Dogge, Dobermann, Mastiff, Pitbull Terrier, Boxer und Amerikanischer Staffordshire Terrier. Auch alle Kreuzungen aus diesen Rassen werden als potenziell gefährlich betrachtet. Hunde, die durch aggressives Verhalten in der Vergangenheit aufgefallen sind, aber nicht zu einer gefährlichen Rasse gehören, werden trotzdem dieser Gruppe zugeordnet. Eine Definition, die eher nachzuvollziehen ist als die sture Einteilung nach Rassen. Mit diesem Verfahren steht man in San Bartolomé jedoch nicht allein, es wird auch in Deutschland vielfach angewendet, um die potenzielle Gefährdung zu definieren.

Gleich ob gefährlich oder nicht, für alle Hundebesitzer besteht ab sofort ein Verbot der Haltung von Tieren auf Dachterrassen, Balkonen, in Garagen und an ähnlichen Orten. Auch die Anzahl und die Größe der Tiere muss den örtlichen Gegebenheiten angepasst sein. Eine Belästigung der Nachbarn durch Gerüche, Lärm oder Schmutz muss ausgeschlossen werden. Außerdem gehört für alle Hunde ab sofort ein Gesundheitspass und eine Haftpflichtversicherung zur obligatorischen Grundausstattung. Kleinere Verstöße gegen diese Regelungen können bereits mit einer Strafe von 300 Euro belegt werden.

Ein erster Schritt zu mehr Tierschutz ist damit vollzogen, zu tun, bleibt jedoch noch eine ganze Menge.

Kommentare

Kommentar von Erich Baumann |

Schön das was gemacht wird. Wenn ich die Liste der Rassen anschaue wird mir übel. Ich hatte 2 aus dieser Liste einen Mastino Napoletana und einen Dogo Argentino. Beide waren sehr liebe Tiere nicht agressiv. Das Problem ist nicht vor der Leine sondern hinten am anderen Ende.
Von den ach so lieben Labradors etc. redet niemand obschon die in wesentlich mehr Beissunfälle verwickelt sind. Nicht zu reden von den kleinen agressiven Kläffern und Beissern.

Kommentar von Iris Grzeski |

Wir haben das Problem ganz aktuell mit unseren Nachbarn !…Seid 1,5 Monaten wohnen 2 Frauen mit einem Pittbull neben uns….und da ich meist den ganzen Tag zuhause bin habe ich es noch NIE gesehen das einer der Frauen mit diesem Tier spazieren geht. Der Hund ist ca. 1 1/2 Jahre alt und ist in einem Patio mindestens 10 – 12 Stunden JEDEN Tag eingeschlossen. Wir benötigen dringend Hilfe woran man sich hier auf Teneriffa wenden kann. Teilweise hat er noch nicht einmal genügend Futter und Kaka wird IMMER im Patio entrichtet. Wir haben da unser Schlafzimmer und koennen deshalb auch nicht mehr Lüften. Und mitten in der Nacht fängt er an zu weinen an….es bricht uns jedesmal das Herz.

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