von Thomas Vollmer (Kommentare: 0) in Kategorie » Gran Canaria «

Enttäuschte Timeshare-Kunden können Geld zurückbekommen

Kaum ein Urlauber auf den Kanarischen Inseln kommt an ihnen vorbei. An den sogenannten OPCs. Jungen Leuten, die überall dort, wo sich Touristen aufhalten, mit dubiosen Methoden versuchen, Kunden zu angeln. Am Strand, vor Shoppingcentern, nirgendwo ist man vor den Schleppern sicher. Trotz aller eindeutigen Warnungen gelingt es ihnen aber immer wieder, mit Gewinnversprechen und anderen Tricks Urlauber dazu zu bringen, sich stundenlangen Verkaufsveranstaltungen auszusetzen. Am Ende einer solchen Promotion-Tour, die von psychologisch gut geschulten Verkäufern durchgeführt wird. Steht dann nicht selten die Unterschrift unter einen Timeshare-Vertrag oder unter den Kauf eines Urlaubspaketes.

Wer in der Vergangenheit einen solchen Vertrag unterschrieben hat und später feststellen musste, dass die überschwänglich von den Verkäufern gemachten Zusagen nicht eingehalten werden. Wird für jeden Tipp dankbar sein, wie er das ungeliebte Ferienwohnrecht wieder los wird.

Unter Umständen erhalten solche Timeshare-Opfer dann eines Tages unaufgefordert einen Anruf von einer Firma. Die ihnen verspricht, das verlorene Geld vor einem spanischen Gericht zurückzuholen. Ob diese Unternehmen nun Timeshare Refund Network, Reclaimgc oder CLA heißen, die Vorgehensweise unterscheidet sich kaum. In der Vergangenheit hat man bereits mehrfach juristisch wegen des Verdachts des Betruges gegen einige diese Firmen ermittelt. Eine Verurteilung der Verantwortlichen ist jedoch bislang nicht erreicht.

Was auch immer die unerwünschten Anrufern versprechen oder vorschlagen. Vorsicht ist in jedem Fall geboten, besonders dann, wenn man eingeladen wird, nach Spanien zu kommen. Oder im Vorhinein nicht unbeträchtliche Zahlungen zu leisten. Die Gefahr, dass man auch dieses Geld nie wiedersehen wird, ist durchaus vorhanden.

Neues Geschäftsmodell mit alten Bekannten

Einige Ungereimtheiten sind im Zusammenhang mit den mysteriösen Anrufen regelmäßig zu beobachten. Zunächst sollte man sich fragen, woher die angeblichen Timeshare-Retter eigentlich die Telefonnummer und Adresse der Angerufenen haben. Dies könnte vielleicht daran liegen, dass ehemalige Verkäufer des Ferienwohnrechts ihre alten Kundenlisten abtelefonieren. Denn hinter diesen Firmen stecken oftmals die Leiter von Verkaufsorganisationen. Die bis vor einigen Jahren selbst fleißig – etwa für Anfi auf Gran Canaria – Timeshare-Produkte verkauft haben. Nachdem dieses Geschäft nicht mehr wie gewünscht funktionierte oder es aus anderen Gründen zum Bruch mit den einstigen Partnern gekommen war, verlegte man sich auf neue Geschäftsmodelle.

Und dazu gehört eben auch das Angebot an unzufriedene Besitzer von Ferienwohnrechten, den Kaufpreis für die zuvor so hochgelobten Timeshare-Anteile zurückzuholen. Praktisch, wenn man hier auf eine lange Kundenliste zurückgreifen kann. Und wenn man damit dem ehemaligen Partner, der nun zum erbitterten Konkurrenten geworden ist. Auch noch schaden kann, umso besser. Dass in der Timeshare-Branche nicht mit Samthandschuhen, sondern eher mit harter Hand und unverhohlenen Drohungen gearbeitet, ist nichts Neues. Heftige Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Verkaufsorganisationen gehörten lange Zeit zum Geschäftsmodell. Schlägereien zwischen den OPCs der verschiedenen Timeshare-Anlagen zählten in der Vergangenheit zu den eher harmlosen Vorfällen. Hinter den Kulissen wurden weitaus schärfere Geschütze aufgefahren. Die so gar nicht zu der heilen Urlaubswelt passten, die man den Kunden vorgegaukelte.

Klagen auch in Deutschland möglich

Wenn heute einige Firmen auf den Kanaren medienwirksam damit werben, welch fantastische Erfolge sie im Kampf gegen die Timeshare-Organisationen vor spanischen Gerichten feiern. Sollte man genau prüfen, ob man nicht zuvor über genau diese Akteure sein Ferienwohnrecht gekauft hat. Dass hier aus einem Saulus ein Paulus geworden ist, darf man allerdings bezweifeln. Umso mehr, als dass die Methoden, mit denen um Klienten geworben, ebenso fragwürdig sind wie die, mit denen man die Kunden einst in die Ferienanlagen gelockt hat. Genauso überschwänglich, wie die Vorzüge des Timeshare damals in den Himmel gelobt wurden, so geschickt verkaufen die Anrufer den enttäuschten Besitzern der Ferienwohnrechte heute die Aussicht auf einen juristischen Erfolg vor spanischen Gerichten.

Die zu erwartenden Kosten bleiben dabei zunächst einmal ausgeklammert. Selbst wenn es tatsächlich manchmal gelingt, wegen Fehlern bei der Vertragsabwicklung sein Geld zurückzubekommen, ist dazu nicht unbedingt ein Verfahren vor einem spanischen Gericht erforderlich. Wie der Bundesgerichtshof schon 2008 entschieden hat, können Opfer von im Ausland geschlossenen Timeshare-Verträgen in bestimmten Fällen auch in Deutschland auf ihr Recht pochen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn der Vertrag fristgerecht widerrufen wurde, dies aber von der Verkaufsorganisation nicht anerkannt und die zu Unrecht kassierte Anzahlung nicht zurückerstattet wurde.

In anderen Fällen ist es aber unvermeidlich in Spanien zu klagen. Dazu bedarf es aber nicht zwingend der Hilfe einer Firma, die mit zum Teil fragwürdigen Methoden arbeitet. Wer über eine Rechtschutzversicherung verfügt, findt über diese sicherlich einen kompetenten deutschsprechenden Anwalt in Spanien, der mit dem Thema vertraut ist. Auch eine Anfrage bei der Deutschen Botschaft in Madrid oder dem Konsulat in Las Palmas auf Gran Canaria kann bei der Suche nach einem vertrauenswürdigen Anwalt manchmal weiterhelfen.

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