von Kathrin Switala (Kommentare: 0) in Kategorie » Fuerteventura «

Energiezertifikat nun auch für spanische Immobilien

Im April dieses Jahres wurde in Spanien das Königliche Dekret 235/2013 verabschiedet, welches zum 1. Juni 2013 in Kraft tritt und somit die EG-Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates vom 19. Mai 2010 umsetzt. Das Gebäude-Energieeffizienz-Gesetz, welches in anderen EU-Ländern schon seit geraumer Zeit besteht, gilt nun auch in Spanien. Somit also auch für die Kanaren, wengleich hier die Frage nach dem Sinn sicher berechtigt ist.

Zunächst betrifft das Gesetz nur jene Immobilienbesitzer, welche ihre Häuser zum Kauf bzw. langfristig vermieten (länger als 4 Monate) wollen. Auch Gewerbeimmobilien müssen künftig einen Energiepass „Certificado Energetico“ vorlegen können. Die Bewertung erfolgt per Einteilung in Energieeffizienzklassen von A-G, wobei die Klasse A die Bestmögliche ist.

Bewertungsgrundlage für die Klassifizierung

Anders als in Deutschland wird in Spanien keine Aussage zum realen Energieverbrauch der Immobilie gemacht. Hier wird, vom theoretisch benötigten Primärverbrauch ausgehend, die Immobilie bewertet. Grundlage dafür sind die verwendeten Baustoffe zum Erstellen der Aussenwende und Geschossdecken, die Fensterqualität etc. Desweiteren spielen auch Heizanlagen, die Art der Warmwasseraufbereitung, Klimaanlagen und eventuell eingesetzte erneuerbare Energien eine Rolle. Alles wird erfasst und energetisch bewertet. Die Prüfung der Angaben vor Ort ist Pflicht.

Wer stellt den Energiepass aus?

Wahrlich stellt dieses neue Gesetz wieder einmal alles auf den Kopf. Nun gibt es plötzlich eine Verpflichtung für Immobilienbesitzer, doch scheinbar kaum jemanden, der dieses Zertifikat ausstellen darf. Sofern bereits eine entsprechende Schulung zu den Normen des Energiegesetzes erfolgte, sind Architekten, Aparejadores (technische Architekten) und Industri-Ingeneure befugt, den Energiepass auszustellen. Entsprechende Auskunft sollte das zuständige Registro erteilen können.

Wer benötigt einen Energiepass?

Wie schon erwähnt, ist die Vorlage des Energiepasses bei Hausverkauf und Vermietung Pflicht. Ausgenommen sind lediglich Gebäude, welche kleiner als 50m2 sind, ausserdem Kirchen und Denkmalschutz stehende Gebäude. Für die Bereithaltung des Energiezertifikat ist der Besitzer der Immobilie zuständig.

Bei neueren Gebäuden, die erst in den letzten zwei Jahren entstanden sind, sollte bereits bei der Erstellung des Architektenplans auf die entsprechenden Energienormen geachtet worden sein.

Künftig muss schon bei der Einreichung eines Bauantrages auf die Energieeffizienz geachtet und eine entsprechende Erklärung dazu abgegeben werden. Der Neubau muss danach mindestens die Klasse E erreichen, um ëine Baugenehmigung zu erhalten.

Ab 2020 wird dann bei Neubauten so gut wie kein Energieverbrauch mehr geduldet, für öffentliche Gebäude schon ab 2018.

Was kostet das Energiezertifikat?

Seitens des Gesetzgebers gibt es zu den Kosten zur Erstellung eines Energiezertifikates keinerlei Vorgaben. In verschiedenen Publikationen ist von Preisen zwischen 200-300 Euro die Rede. In jedem Falle sollte man sich verschiedene Kostenvoranschläge einholen und die Preise vergleichen und verhandeln. Vorteilhaft für die Preisgestaltung sollte sich auswirken, auf Nachfrage sämtliche Bauunterlagen, wie Baupläne oder auch Rechnungen vorzeigen zu können. Je höher der Aufwand, desto höher die Kosten. Da eine Prüfung der Angaben vor Ort durchzuführen ist, kann man auf entsprechende Angebote aus dem Internet verzichten, auch wenn diese mit verführerichen Preisen ab 25 Euro locken.

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